gas
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Gemäß [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] sind Gase definiert als Stoffe, die bei 50°C einen [[Dampfdruck|Dampfdruck]] von mehr als 300 [[Pascal|kPa]] (3[[bar|bar]]) haben oder bei 20°C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind. | Gemäß [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] sind Gase definiert als Stoffe, die bei 50°C einen [[Dampfdruck|Dampfdruck]] von mehr als 300 [[Pascal|kPa]] (3[[bar|bar]]) haben oder bei 20°C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind. | ||
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