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gefahrgut

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gefahrgut [2025/04/15 11:58] admingefahrgut [2025/04/16 09:10] (aktuell) – [Verkehrsträger] admin
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 ===== Grundsätzlich ===== ===== Grundsätzlich =====
  
-Dies Gefahren sind in der Regel chemisch-physikalischer Natur (z.B. leicht [[flammpunkt|entzündlich]], [[giftig|giftig]], [[aetzend|ätzend]], [[umweltgefaehrdend|umweltgefährdend]]). Aber auch [[ansteckungsgefaehrlich|ansteckungsgefährliche]] Stoffe können als Gefahrgut eingestuft werden.+Diese Gefahren sind in der Regel chemisch-physikalischer Natur (z.B. leicht [[flammpunkt|entzündlich]], [[giftig|giftig]], [[aetzend|ätzend]], [[umweltgefaehrdend|umweltgefährdend]]). Aber auch [[ansteckungsgefaehrlich|ansteckungsgefährliche]] Stoffe können als Gefahrgut eingestuft werden.
  
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 Durch die Harmonisierungsbemühungen (siehe auch → [[Strukturreform|Strukturreform]]) werden die Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Verkehrsträger immer mehr angeglichen. Dennoch liegen auch weiterhin Unterschiede vor. Durch die Harmonisierungsbemühungen (siehe auch → [[Strukturreform|Strukturreform]]) werden die Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Verkehrsträger immer mehr angeglichen. Dennoch liegen auch weiterhin Unterschiede vor.
  
-Auf dem Verkehrsträger Straße wird generell unterschieden zwischen [[kennzeichnungspflichtig|kennzeichnungspflichtigen]] und [[nicht kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtigen]] Transporten. Schiene und Binnenschiff kennen eine ähnliche Regelung.+Gefahrguttransporte stellen eine Reihe von Anforderungen an die BeteiligtenNäheres siehe unter:
  
-  * Kennzeichnungspflichtige Transporte dürfen nur durch [[fahrer|Fahrer]] durchgeführt werden, die im Besitz einer gültigen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] sind (evtl. zuzüglich eines [[aufbaukurs|Aufbaukurses]]) +  * [[klassifizierung|Klassifizierung]] 
-  * die [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheit]] ist mit der [[warntafel|Warntafel]] zu kennzeichnen +  * [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und [[aufbaukurs|Aufbaukurs]]) 
-  * die Beförderungseinheit ist mit besonderer [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]] auszustatten.+  * [[warntafel|Warntafel]] 
 +  * [[kennzeichnungspflichtig|Kennzeichnungspflicht]] und [[nicht kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] 
 +  * [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]] 
 +  * [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]]
  
-Unabhängig von der [[kennzeichnungspflichtig|Kennzeichnungspflicht]] stellen beide Varianten einen Gefahrguttransport dar. Die [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]], [[verpackung|Verpackungen]], [[pflichten|Pflichten]] und Verantwortlichkeiten (siehe → [[pflichten|Pflichten]]) müssen auch bei der Anwendung von [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregeln]] vorschriftenkonform sein.+===== Pflichten ===== 
 + 
 +Wer an Gefahrguttransporten beteiligt ist (auch nur rein administrativ), nimmt [[pflichten|Pflichten]] wahr. Und zwar ausdrücklich auch in Unkenntnis der Rechtslage. 
 + 
 +===== Schulungen ===== 
 + 
 +Wer an Gefahrguttransporten beteiligt ist, muss ausreichend [[schulung|geschult]] sein. Dafür zu sorgen ist grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers.
gefahrgut.1744711086.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/04/15 11:58 von admin