giftig
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Stoffe gelten als //giftig// im Sinne des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] bzw. [[gefahrstoff|Gefahrstoffrechts]], | Stoffe gelten als //giftig// im Sinne des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] bzw. [[gefahrstoff|Gefahrstoffrechts]], | ||
- | Neben dem vollständigen Ableben können Giftstoffe (bleibende) Schäden an verschiedensten Organen oder Nerven (z.B. Sehnerv) verursachen. Die Giftigkeit wird mit der " | + | Neben dem vollständigen Ableben können Giftstoffe (bleibende) Schäden an verschiedensten Organen oder Nerven (z.B. Sehnerv) verursachen. Die Giftigkeit wird mit der " |
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===== Gefahrstoff ===== | ===== Gefahrstoff ===== | ||
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+ | Das [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] stuft giftige Stoffe nach den gleichen Kriterien ein wie das Gefahrgutrecht. Das Piktogramm "//GHS 06//" darf jedoch den [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] nach Transportrecht __nicht__ ersetzen. | ||
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- | Gefahrstoffrechtlich erhalten sie durch das [[ghs|GHS]] das Piktogramm "//GHS 06//" |
giftig.1721029589.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/15 09:46 von admin