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grosspackmittel

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 Zugelassene [[umschliessung|Umschließung]] für [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Englisch „//Intermediate bulk container (IBC)//“. Zugelassene [[umschliessung|Umschließung]] für [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Englisch „//Intermediate bulk container (IBC)//“.
  
-Großpackmittel gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und sind definiert im Kapitel 6.5 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]. Ihre Kapazität kann bis zu 1,5m³ für [[verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] I bzw. 3m³ für Verpackungsgruppe II + III betragen. Großpackmittel dienen dem Transport [[fest|fester]] oder [[flüssig|flüssiger]] Gefahrgüter. Großpackmittel für feste Stoffe können starr oder flexibel ([[F-IBC|F-IBC]], z.B. Bigbags) sein. Grundsätzlich können IBC sehr unterschiedliche Materialien und Bauformen aufweisen.+Großpackmittel gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und sind definiert im Kapitel 6.5 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]. Ihre Kapazität kann bis zu 1,5m³ für [[verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] I bzw. 3m³ für Verpackungsgruppe II + III betragen. Großpackmittel dienen dem Transport [[fest|fester]] oder [[flüssig|flüssiger]] Gefahrgüter. Großpackmittel für feste Stoffe können starr oder flexibel ([[F-IBC|F-IBC]], z.B. Bigbags) sein. Grundsätzlich können IBC sehr unterschiedliche Materialien und Bauformen aufweisen.{{ :31ha1_bild_17-a.jpg?nolink&200|}}
  
-Kombinations-IBC (Kombinatoin verschiedener Materialien) sind ebenfalls möglich. Starre Großpackmittel für feste Stoffe können eine Doppelzulassung als [[verpackung|Verpackung]] und Großpackmittel aufweisen.  {{ :31ha1_bild_17-a.jpg?nolink&200|}} 
  
-Großpackmittel dürfen __nur__ genutzt werden, wenn die jeweilige [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]] dies zulässt. Hier sind auch die Unterschieder der [[verkehrstraeger|Verkehrsträger]] zu beachten.+Kombinations-IBC (Kombinatoin verschiedener Materialien) sind ebenfalls möglich. Starre Großpackmittel für feste Stoffe können eine Doppelzulassung als [[verpackung|Verpackung]] und Großpackmittel aufweisen. Großpackmittel dürfen __nur__ genutzt werden, wenn die jeweilige [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]] dies zulässt. Hier sind auch die Unterschiede der [[verkehrstraeger|Verkehrsträger]] zu beachten.
  
-Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]]. {{ :31a.jpg?nolink&200|}}+Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]].
  
 ===== Transport ===== ===== Transport =====
  
-Großpackmittel gelten als Versandstücke und können auf der Straße mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werden. Eine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich.+Großpackmittel gelten als Versandstücke und können auf der Straße mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werden. Eine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich. {{ :31a.jpg?nolink&200|}}
  
 Auf den [[verkehrstraeger|Verkehrsträgern]] Schiene, Binnenschiff und See sind IBC zulässig. In der Luftfracht dürfen IBC grundsätzlich nur für Produkte der [[klassifizierung|Klassifizierung]] "//UN 3077 [[umweltgefaehrdend|Umweltgefährdender]] Stoff, [[fest|fest]], [[n.a.g|n.a.g.]], 9//" genutzt erden. Auf den [[verkehrstraeger|Verkehrsträgern]] Schiene, Binnenschiff und See sind IBC zulässig. In der Luftfracht dürfen IBC grundsätzlich nur für Produkte der [[klassifizierung|Klassifizierung]] "//UN 3077 [[umweltgefaehrdend|Umweltgefährdender]] Stoff, [[fest|fest]], [[n.a.g|n.a.g.]], 9//" genutzt erden.
grosspackmittel.1774087790.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin