imo-erklaerung
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| - | Die IMO-Erklärung muss die Pflichtangaben gemäß Teil 5.4 IMDG-Code enthalten und unterschrieben sein. Der unterzeichnende [[versender|Versender]] muss namentlich und mit Position/ Firmenzugehörigkeit angegeben sein und ist für den Inhalt der [[verantwortliche_erklaerung|Erklärung verantwortlich]]. Dazu gehören auch die richtige [[bezettelung|Bezettelung]] von [[versandstueck|Versandstücken]] und richtige [[kennzeichnung|Kennzeichnung]] von [[gueterbefoerderungseinheit|CTU]]. | ||
| - | Weiterer Bestandteil ist das [[Packzertifikat|Packzertifikat]] | + | Die IMO-Erklärung muss für jedes Gut enthalten: |
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| + | * Angabe der vollständigen [[klassifizierung|Klassifizierung]] | ||
| + | * Angabe der eingesetzten [[umschliessung|Umschließung]] und deren Anzahl | ||
| + | * das [[Packzertifikat|Packzertifikat]] | ||
| + | * den [[flammpunkt|Flammpunkt (Flp)]] für entzündliche Sachen | ||
| + | * den Hinweis " | ||
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| + | Die angegebenen Daten müssen mittels der [[verantwortliche_erklaerung|verantwortlichen Erklärung]] bestätigt werden. | ||
| IMO-Erklärungen dürfen als [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] | IMO-Erklärungen dürfen als [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] | ||
imo-erklaerung.1768826513.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin
