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schaufel

Schaufel

Bestandteil der Schutzausrüstung für kennzeichnungspflichtige Transport von Gefahrgut. Wie die meisten Ausrüstungsgegenstände im ADR nicht näher definiert. Vielleicht wird daher immer wieder darüber gestritten, was überhaupt eine Schaufel ist.

Zunächst muss die Schaufel nur mitgeführt werden, wenn Produkte befördert werden, die einen dieser Gefahrzettel als Hauptgefahr oder Nebengefahr tragen:

  • 3
  • 4.1
  • 4.3
  • 8
  • 9

Für alle anderen Gefahrzettel darf auf das Grabwerkzeug verzichtet werden. Nachzulesen in 8.1.5.3 ADR oder im Unfallmerkblatt. Für den Gefahrzettel 9A (Lithium- oder Natrium-Batterien) ist übrigens ausdrücklich keine Schaufel erforderlich.

Wer eine Schaufel mitführen muss, möge bitte die Rechtsprechung beachten. Deutsche Gerichte haben nämlich festgestellt, dass nur eine Schaufel eine Schaufel ist, ein (Klapp-) Spaten aber nicht. Begründung: mit einem Spaten kann man nicht machen, was man mit einer Schaufel machen kann. So ist es z.B. vollkommen ausgeschlossen, mit einem Klappspaten Erdreich auszuheben, um damit eine Kanalabdeckung zu beschweren. Mit einer Schaufel ist das aber immer möglich, sogar bei völlig zugefrorenem Boden. so jedenfalls das Gericht…

Etwass sinnvoller ist da schon die deutsche RSEB mit ihrer Aussage zur Schutzausrüstung in 8-3.S:

Die nach den neuen schriftlichen Weisungen mitgeführte Ausrüstung muss dem Schutz­ziel entsprechend geeignet sein.

Eine Kunststoffschaufel taugt nicht viel bei geschmolzenem Aluminium…

Ladungssicherung

Wenn die Schaufel außen am Fahrzeug angebracht wird (was grundsätzich zulässig ist), gelten auch hier die Grundanforderungen an die Ladungssicherung. Kabelbinderbasteleien sind da eher weniger geeignet. Dafür sollten auch entsprechende Halterungen fest installiert werden.

Sprache

→ Englisch: „shovel

→ Französisch: „pelle

→ Niederländisch: „schop

→ Spanisch: „pala

→ Polnisch: „łopata

→ Ungarisch: „lapát

Siehe auch

schaufel.txt · Zuletzt geändert: von admin