Halbwissen
Im Gefahrgut-Sektor in den meisten Fällen sogar gefährliches Halbwissen.
Ursache und Wirkung können sehr unterschiedlich sein. Überwiegend gilt für Halbwissen aber:
- Das unvollständige Wissen ist dem Halbwissenden meist nicht erkenntlich.
- Das unvollständige Wissen führt zu Fehlhandlungen, die im besten Fall teuer und im schlechtesten Fall gefährlich sind.
Die reichlich komplexe und vernetzte Struktur der Vorschriften leistet dazu natürlich einen Beitrag, viele lange und verschachtelte Sätze ebenfalls. Eine Menge an Halbwissen entsteht zudem durch den Fehler vieler Rechtsunterworfener, Absätze nicht bis zum Ende zu lesen. So befreien viele Sondervorschriften ganz oder teilweise von den Gefahrgutvorschriften. Allerdings fast immer unter sehr genau definierten Bedingungen, die dann auch alle eingehalten werden müssen.
Ein gutes Beispiel, wie Halbwissen entsteht, sind die immer wieder vorgetragenen Behauptungen zu Taschenlampen (z.B. ex-Schutz, Mitführpflicht bei Mindermengentransporten). Details dazu hier.
