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auffangbehaelter

Auffangbehälter

Behälter zum Auffangen von irgendetwas.

Eigentlich selbsterklärend. Da aber zur Schutzausrüstung für Gefahrguttransporte auf der Straße gemäß ADR ein Auffangbehälter gehört, wird die Frage, was denn eigentlich ein wahrer und rechtschaffener Auffangbehälter ist, schnell spannend.

Daher ein paar klare Aussagen, die jeder Rechtsunterworfene in den aktuellen Vorschriften nachlesen kann:

Mitführpflicht

Der Auffangbehälter gehört zur Schutzausrüstung für kennzeichnungspflichtige Sendungen. Bei nicht kennzeichnungspflichtigen Transporten ist er also auch nicht vorgeschrieben.

Zudem muss der Auffangbehälter nur mitgeführt werden, wenn Produkte befördert werden, die einen dieser Gefahrzettel als Hauptgefahr oder Nebengefahr tragen:

  • 3
  • 4.1
  • 4.3
  • 8
  • 9

Für alle anderen Gefahrzettel darf auf den Auffangbehälter verzichtet werden. Nachzulesen in 8.1.5.3 ADR oder im Unfallmerkblatt. Für den Gefahrzettel 9A (Lithium- oder Natrium-Batterien) ist übrigens ausdrücklich kein Auffangbehälter erforderlich.

Material

Mit der Einführung des Unfallmerkblattes für alle Güter im Jahr 2009 wurde die Mitführpflicht der Schutzausrüstung vereinheitlicht. Darin enthalten war ein Auffangbehälter aus Kunststoff. Diese Materialanforderung wurde mit der Revision des Unfallmerkblattes/ In-Kraft-Treten des ADR 2011 zurückgezogen. Er darf seitdem also aus jedem Material bestehen.

Größe

Egal. Keine Gefahrgutvorschrift oder diesbezügliche Auslegung trifft eine Aussage zur Größe. Siehe auch → Anwendung.

Anwendung

Die deutsche RSEB trifft indirekt noch eine Aussage zum Auffangbehälter in 8-3.S:

Die nach den neuen schriftlichen Weisungen mitgeführte Ausrüstung muss dem Schutz­ziel entsprechend geeignet sein.

Wenn also Benzin befördert wird, kann ein Kunststoffbehälter grundsätzlich als geeignet angesehen werden. Der gleiche Behälter wird aber bei geschmolzenem Aluminium einfach nur verdampfen, ist dann also ungeeignet.

Leider wird bei dieser Betrachtung gerne das übergeordnete Schutzziel aus den Augen verloren. Denn bevor der Fahrzeugführer mit dem Auffangbehälter die Umwelt vor auslaufendem Gefahrgut schützt, muss sich der Fahrer zunächst selbst schützen.

Wenn also eine kleine Undichtigkeit Produkt aus einem Fass austreten lässt, kann der Auffangbehälter eine geeignete Maßnahme ohne Selbstgefährdung darstellen. Tritt ein dicker Strahl aus einem Tank aus, ist auch ein sehr großer Auffangbehälter sinnfrei. Zudem würde der Fahrer sich beim Aufstellen schnell selbst in Gefahr bringen.

Fazit

Der Kaffeebecher ist wohl eher als Scherz denn als Auffangbehälter anzusehen. Alles andere, was flüssigkeitsdicht ist und in Anbetracht der Ladung kein völliger Unfug ist, muss als Auffangbehälter akzeptiert werden.

Und damit ist der Schutzausrüstungskoffer, der nahezu der Standard in der Schutzausrüstung ist, ebenfalls ein geeigneter Auffangbehälter (und wird als solcher von nahezu allen Anbietern ausgewiesen). Ausrüstung in die Fahrerkabine kippen (oder notfalls auf den Boden, immerhin sprechen wir hier von Gefahr im Verzug), drunter stellen, fertig.

Die meisten Koffer kommen übrigens auf 10L Fassungsraum und mehr.

auffangbehaelter.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/28 19:57 von admin