Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


warnzeichen

Inhaltsverzeichnis

Warnzeichen

Zeichen, die warnen =).

Das ADR fordert zwei „selbststehende Warnzeichen“ als Teil der Schutzausrüstung für kennzeichnungspflichtige Transporte von Gefahrgut. Da diese immer wieder Gegenstand von Diskussionen sind, hier eine Zusammenfassung der Vorschriften:

  • Es müssen zwei Stück sein. Mehr ist aber zulässig.
  • Die Anzahl bezieht sich auf die Beförderungseinheit. Auch für eine Kombination aus Zugmaschine und Anhänger müssen nur zwei Warnzeichen mitgeführt werden.
  • Die Zeichen müssen warnen und sind ausdrücklich nicht näher definiert. Somit sind Warndreiecke, Blinklampen oder Verkehrsleitkegel (reflektierend) zulässig.
  • Blinklampen müssen unabhängig von der Fahrzeugelektrik funktionieren. Also mit Batterie. Ein ex-Schutz ist nicht vorgeschrieben.
  • Es müssen zwei Stück sein. Das ADR schreibt aber nicht vor, dass diese gleichartig sein müssen. Ein Warndreieck und eine Blinklampe sind somit zulässig.
  • Warnzeichen, die nach anderen Vorschriften vorgeschrieben sind (z.B. das Warndreieck nach StVO), dürfen ausdrücklich mitbenutzt werden. Bleibt also bei zwei Warnzeichen insgesamt.

Sprache

→ Englisch: „self-standing warning signs

→ Französisch: „signaux d’avertissement autoporteurs

Siehe auch

warnzeichen.txt · Zuletzt geändert: von admin