klassifizierung
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Das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] teilt Stoffe und Gegenstände nach ihren Eigenschaften in [[klassen|Klassen]] ein. | Das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] teilt Stoffe und Gegenstände nach ihren Eigenschaften in [[klassen|Klassen]] ein. | ||
- | Produkte der Klassen 2 - 9 dürfen von jedem Kundigen klassifiziert werden. Güter der Klasse 1 ([[explosion|explosive]] Stoffe/ Gegenstände) müssen | + | Dabei werden die Stoffe/ Gegenstände auf ihre gefährlichen Eigenschaften hin untersucht. Für die jeweiligen Eigenschaften bestehen Parameter. Liegt z.B. der [[flammpunkt|Flammpunkt]] einer Flüssigkeit unter 60[[celsius|°C]], |
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+ | Am Ende dieses Prozesses erfolgt eine Zuordnung zu | ||
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+ | * [[UN-Nummer|UN-Nummer]] | ||
+ | * [[stoffname|Stoffname]] | ||
+ | * [[Hauptgefahr|Hauptgefahr]] | ||
+ | * möglicher [[Nebengefahr|Nebengefahr]] | ||
+ | * [[verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe (VG)]] | ||
+ | * möglicher [[umweltgefaehrdend|Umweltgefahr]] | ||
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+ | Produkte der Klassen 2 - 9 dürfen von jedem Kundigen klassifiziert werden. Güter der Klasse 1 ([[explosion|explosive]] Stoffe/ Gegenstände) müssen durch die nach Landesrecht zuständige Behörde klassifiziert werden (in Deutschland ist das die [[ptb|PTB]]). | ||
==== Angabe im Beförderungspapier ==== | ==== Angabe im Beförderungspapier ==== | ||
Die Gefahrgut-Klassifizierung muss im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] angegeben werden. Die Vorgaben dafür sind abhängig vom [[Verkehrsträger|Verkehrsträger]]. Im Geltungsbereich des ADR ist die Angabe so vorgeschrieben: | Die Gefahrgut-Klassifizierung muss im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] angegeben werden. Die Vorgaben dafür sind abhängig vom [[Verkehrsträger|Verkehrsträger]]. Im Geltungsbereich des ADR ist die Angabe so vorgeschrieben: | ||
- | * [[UN-Nummer|UN-Nummer]] | + | * UN-Nummer |
- | * [[Stoffname|Stoffname]] | + | * Stoffname (u.U. ergänzt durch eine technische Bezeichnung) |
- | * [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] der [[hauptgefahr|Hauptgefahr]] | + | * [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] der Hauptgefahr |
- | * Gefahrzettel der [[nebengefahr|Nebengefahr]] (optional, dann in Klammern) | + | * Gefahrzettel der Nebengefahr (optional, dann in Klammern) |
- | * [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] | + | * Verpackungsgruppe (wenn vorhanden) |
* [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] in Klammern | * [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] in Klammern | ||
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