Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
Klassifizierung
Feststehender Begriff aus verschiedenen Rechtsbereichen.
Beschreibt i.d.R. sowohl den Vorgang des Klassifizierens als auch dessen Ergebnis. Für Stoffe und Zubereitungen muss in der EU ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) vom Hersteller/ Inverkehrbringer zur Verfügung gestellt werden, in dem die relevanten Klassifizierungsdaten zu finden sind. Für Gegenstände (z.B. Lithium-Batterien) sollte ein technisches Datenblatt zur Aufklärung beitragen.
Gefahrgut
Das Gefahrgutrecht teilt Stoffe und Gegenstände nach ihren Eigenschaften in Klassen ein.
Produkte der Klassen 2 - 9 dürfen von jedem Kundigen klassifiziert werden. Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe/ Gegenstände) müssen im Geltungsbereich des ADR/ RID/ ADN durch die nach Landesrecht zuständige Behörde klassifiziert werden. Im Zuge der Zuordnung von Produkten zu einer Klasse (Hauptgefahr) und einer möglichen Nebengefahr muss für jedes Gut überprüft werden, ob eine Umweltgefahr vorliegt.
Angabe im Beförderungspapier
Die Gefahrgut-Klassifizierung muss im Beförderungspapier angegeben werden. Die Vorgaben dafür sind abhängig vom Verkehrsträger. Im Geltungsbereich des ADR ist die Angabe so vorgeschrieben:
- Stoffname (u.U. ergänzt durch eine technische Bezeichnung)
- Gefahrzettel der Nebengefahr (optional, dann in Klammern)
- Verpackungsgruppe (wenn vorhanden)
- Tunnelbeschränkungscode in Klammern
UN 1263 Farbe, 3, II, (D/E)
oder
UN 1017 Chlor, 2.3 (5.1, 8), (C/D)
Im Geltungsbereich des RID ist die Angabe analog zum ADR vorgeschrieben (ohne Tunnelbeschränkungscode). Werden Transporte in Tanks oder loser Schüttung durchgeführt, besteht die Klassifizierung aus folgenden Teilen:
- UN-Nummer
- Stoffname (u.U. ergänzt durch eine technische Bezeichnung)
- Gefahrzettel Hauptgefahr
- Gefahrzettel Nebengefahr (optional, dann in Klammern)
- Verpackungsgruppe (wenn vorhanden
33, UN 1263 Farbe, 3, II
oder
265, UN 1017 Chlor, 2.3 (5.1, 8)
Abfallrecht
Einstufung von Abfällen nach ihrer Herkunft und ihren Eigenschaften mit Abfallschlüsselnummern. Diese Klassifizierung differenziert dann zwischen „Abfällen“ und „gefährlichen Abfällen“.
Sprengstoff
Das deutsche Sprengstoffgesetz klassifiziert in Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper und Anzümdmittel. Innerhalb dieser gibt es dann noch verschiedene Kategorien wie „P1“ oder „T2“.
Gefahrstoff
Das Gefahrstoffrecht klassifiziert auf Grundlage des GHS. Der hier verwendete Begriff ist jedoch in der Regel „Einstufung“.
Sprache
- Englisch: classification
- Französisch: classification