verpackungsgruppe
Verpackungsgruppe (VG)
Einteilung von Stoffen im Gefahrgutrecht.
Stoffe, die einer UN-Nummer zugeordnet sind, erhalten in der Regel eine Verpackungsgruppe. Bei Sammelbegriffen besteht die Möglichkeit, dass eine UN-Nummer mehrere Verpackungsgruppe aufweist. Gegenstände sowie Produkte der Klassen 1, 2, 5.2 und 7 erhalten keine Verpackungsgruppe.
Die Verpackungsgruppe zeigt die Gefährlichkeit eines Stoffes an.
- Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
- Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
- Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
Für die Einteilung in der Klasse 3 siehe → Flammpunkt (Flp)
Mit der Verpackungsgruppe wird gleichzeitig die Mindestanforderung an die Verpackung definiert (x-codiert, y-codiert, z-codiert).
Die Verpackungsgruppe ist nicht gleichzusetzen mit der Beförderungskategorie.
Sprache
- Englisch „Packing group (PG)“
- Französisch „Group d'Emballage (GE)“
verpackungsgruppe.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/08 12:52 von admin