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tunnelbeschraenkungscode

Tunnelbeschränkungscode

Codierte Darstellung des Durchfahrtverbotes durch Straßentunnel mit Gefahrgütern in kennzeichnunspflichtigen Mengen.

Die ADR-Staaten wurden durch das ADR 2009 verpflichtet, ihre Tunnel zu kategorisieren. Die Tunnelkategorien sollen die Qualität der Tunnel darstellen, wobei „A“ für den bestmöglichen und somit für Gefahrgut nicht gesperrten und „E“ für den schlechtesten Tunnel vergeben werden soll.

Straßentunnel, die für Gefahrgüter gesperrt sind, müssen mit dem Verbotsschild und einem Großbuchstaben (B-E) gekennzeichnet sein. Die Beschränkungen können tageszeitbezogen sein.


Der Tunnelbeschränkungscode muss seit dem ADR 2009 in den Beförderungspapieren als Bestandteil der Klassifizierung angegeben werden. Das Durchfahrtverbot gilt ausschließlich für kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten. Die Beachtung obliegt dem Fahrer. Es gibt kein Berechnungssystem; allein das Produkt mit dem restriktivsten Tunnelbeschränkungscode entscheidet.

Es besteht folgende Systematik:

Tunnelbeschränkungscode B verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien B, C, D, E

Tunnelbeschränkungscode C verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien C, D, E

Tunnelbeschränkungscode D verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien D, E

Tunnelbeschränkungscode E verbietet die Durchfahrt für Tunnel der Kategorien E

Eine Übersicht der in Europa mit Durchfahrtverboten versehenen Tunnel finden Sie auf der Website der UNECE und in unserem Kundenbereich.

tunnelbeschraenkungscode.txt · Zuletzt geändert: 2020/11/27 00:23 von admin