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 Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet. Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet.
  
-2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1.1.3.6._tabelle_vereinfacht.png?200|}}+2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1.1.3.6._tabelle_vereinfacht.png?300|}}
  
 In 1.1.3.6 ADR/ RID findet sich die eigentliche Tabelle. Die Darstellung rechts entspricht nicht dem Rechtstext, vielmehr handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung! In 1.1.3.6 ADR/ RID findet sich die eigentliche Tabelle. Die Darstellung rechts entspricht nicht dem Rechtstext, vielmehr handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung!
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 3.) Erleichterungen 3.) Erleichterungen
  
-Weitreichend, aber keine Totalbefreiung vom ADRIm Einzelnen sehr verschachtelt, aber grob gesagt befreit die 1.000-Punkte-Regel von der orangen [[Warntafel|Warntafel]], der [[ADR-Bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und großen Teilen der [[Schutzausrüstung|Schutzausrüstung]]Sie befreit nicht von der Pflicht des Unternehmers, sein Fahrpersonal im Umgang mit Gefahrgütern nachweislich zu schulen.+Weitreichend, aber keine Totalbefreiung vom ADRIm Einzelnen sehr verschachtelt, aber grob gesagt befreit die 1.000-Punkte-Regel von
 +  * orange [[Warntafel|Warntafel]] 
 +  * [[ADR-Bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] 
 +  * großen Teilen der [[Schutzausrüstung|Schutzausrüstung]] 
 +  
 +Sie befreit __nicht__ von der Pflicht des Unternehmers, sein Personal im Umgang mit Gefahrgütern nachweislich zu schulen. Ein [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] muss ebenfalls weiterhin mitgegeben werden.
  
 ===== Sprache ===== ===== Sprache =====
nicht_kennzeichnungspflichtig.1736242629.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/01/07 10:37 von admin