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nicht_kennzeichnungspflichtig

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nicht_kennzeichnungspflichtig [2025/04/28 11:56] – [Sprache] adminnicht_kennzeichnungspflichtig [2025/06/12 08:01] (aktuell) – [Anwendung] admin
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 Transporte [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] dürfen auf der Straße ohne orange [[Warntafel|Warntafel]] an der [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] durchgeführt werden, wenn nur geringe Mengen transportiert werden. Transporte [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] dürfen auf der Straße ohne orange [[Warntafel|Warntafel]] an der [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] durchgeführt werden, wenn nur geringe Mengen transportiert werden.
  
-Bitte beachten: Dies ist eine vereinfachte Darstellung der Regel. Sie ersetzt keine Schulung!+Bitte beachten: Dies ist eine vereinfachte Darstellung der Regel. __Sie ersetzt keine Schulung__!
  
 Die Tabelle 1.1.3.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] ist die Grundlage der nicht kennzeichnungspflichtigen Transporte, auch „//1.000-Punkte-Regel//“ oder „//Mindermengen-Transporte//“ genannt. Sie hat für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Gültigkeit. Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift; sie darf also, //muss// aber nicht angewandt werden. Die Tabelle 1.1.3.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] ist die Grundlage der nicht kennzeichnungspflichtigen Transporte, auch „//1.000-Punkte-Regel//“ oder „//Mindermengen-Transporte//“ genannt. Sie hat für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Gültigkeit. Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift; sie darf also, //muss// aber nicht angewandt werden.
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 1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials 1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials
  
-Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet.+Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und führt schnell zu Fehlern.
  
 2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1.1.3.6._tabelle_vereinfacht.png?300|}} 2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1.1.3.6._tabelle_vereinfacht.png?300|}}
nicht_kennzeichnungspflichtig.1745834183.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin