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Ein Blick in die RSEB lohnt sich auf jeden Fall. Neben den Regelsätzen für Bußgelder (Anlage 7) finden sich dort Hilfestellungen für missverständliche Passagen des ADR/ RID/ ADN. Ferner verstecken sich hier nationale Abweichungen von den internationalen Rechtsvorschriften, | Ein Blick in die RSEB lohnt sich auf jeden Fall. Neben den Regelsätzen für Bußgelder (Anlage 7) finden sich dort Hilfestellungen für missverständliche Passagen des ADR/ RID/ ADN. Ferner verstecken sich hier nationale Abweichungen von den internationalen Rechtsvorschriften, | ||
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+ | Die RSEB kennt auch einige anwenderfreundliche Auslegungen. So dürfen z.B. [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]] beim rein nationalen Zu-oder Ablauf von See-/ Flughäfen auch auf Englisch abgefasst sein, obwohl das keine Amtssprache des Versandlandes ist. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen sollten die Verkehrsträger-Vorschriften aber wieder wortgetreu befolgt werden! | ||
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rseb.1741008229.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/03/03 14:23 von admin