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Ein Blick in die RSEB lohnt sich auf jeden Fall. Neben den Regelsätzen für Bußgelder (Anlage 7) finden sich dort Hilfestellungen für missverständliche Passagen des ADR/ RID/ ADN. Ferner verstecken sich hier nationale Abweichungen von den internationalen Rechtsvorschriften, | Ein Blick in die RSEB lohnt sich auf jeden Fall. Neben den Regelsätzen für Bußgelder (Anlage 7) finden sich dort Hilfestellungen für missverständliche Passagen des ADR/ RID/ ADN. Ferner verstecken sich hier nationale Abweichungen von den internationalen Rechtsvorschriften, | ||
- | Da es sich nur um eine nationale Auslegungshilfe handelt, sind Rechtsunterworfene gut beraten, bei grenzüberschreitenden Beförderungen die jeweiligen Verkersträger-Vorschriften | + | Die RSEB kennt auch einige anwenderfreundliche Auslegungen. So dürfen z.B. [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]] beim rein nationalen Zu-oder Ablauf von See-/ Flughäfen auch auf Englisch abgefasst sein, obwohl das keine Amtssprache des Versandlandes ist. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen |
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rseb.1741009425.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/03/03 14:43 von admin