rseb
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- | // | + | //[[richtlinie|Richtlinie]] Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff// |
Deutsche, __rein national gültige__ Durchführungsrichtlinie zur [[GGVSEB|GGVSEB]] bzw. Interpretationshilfe für deutsche Behörden zur Auslegung des [[adr|ADR]]/ | Deutsche, __rein national gültige__ Durchführungsrichtlinie zur [[GGVSEB|GGVSEB]] bzw. Interpretationshilfe für deutsche Behörden zur Auslegung des [[adr|ADR]]/ | ||
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Die RSEB kennt auch einige anwenderfreundliche Auslegungen. So dürfen z.B. [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]] beim rein nationalen Zu-oder Ablauf von See-/ Flughäfen auch auf Englisch abgefasst sein, obwohl das keine [[sprache|Amtssprache]] des Versandlandes ist. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen sollten die Verkehrsträger-Vorschriften aber wieder wortgetreu befolgt werden! | Die RSEB kennt auch einige anwenderfreundliche Auslegungen. So dürfen z.B. [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]] beim rein nationalen Zu-oder Ablauf von See-/ Flughäfen auch auf Englisch abgefasst sein, obwohl das keine [[sprache|Amtssprache]] des Versandlandes ist. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen sollten die Verkehrsträger-Vorschriften aber wieder wortgetreu befolgt werden! | ||
- | [[https://bmdv.bund.de/ | + | [[https://www.bmv.de/ |
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