schulung
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- | Für Schulungsunterlagen und Nachweise gelten in den einzelnen | + | Für Schulungsunterlagen und Nachweise gelten in den einzelnen |
Es ist allerding zulässig, bei nennenswerten Ausbildungskosten Vereinbarungen zu treffen, dass der geschulte Mitarbeiter bei Verlassen des Unternehmens binnen definierter Fristen Anteile an der Schulung bezahlen muss. | Es ist allerding zulässig, bei nennenswerten Ausbildungskosten Vereinbarungen zu treffen, dass der geschulte Mitarbeiter bei Verlassen des Unternehmens binnen definierter Fristen Anteile an der Schulung bezahlen muss. | ||
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Speziell im [[gefahrgut|Gefahrgutbereich]] gibt es Schulungsverpflichtungen (u.a. zu finden in 1.3 [[adr|ADR]]). Dazu zählt natürlich zunächst die [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] für [[fahrer|Fahrzeugführer]], | Speziell im [[gefahrgut|Gefahrgutbereich]] gibt es Schulungsverpflichtungen (u.a. zu finden in 1.3 [[adr|ADR]]). Dazu zählt natürlich zunächst die [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] für [[fahrer|Fahrzeugführer]], | ||
- | Etwas verdrängt werden immer die Schulungsverpflichtungen, | + | Etwas verdrängt werden immer die Schulungsverpflichtungen, |
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+ | Fehlende Schulungen können | ||
Wenn keine definierten Schulungspläne vorliegen (wie z.B. für den Gefahrgutfahrer), | Wenn keine definierten Schulungspläne vorliegen (wie z.B. für den Gefahrgutfahrer), |
schulung.1745842244.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/04/28 14:10 von admin