Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung |
schulung [2025/04/28 14:11] – [Dokumentation] admin | schulung [2025/04/28 14:14] (aktuell) – [Gefahrgut] admin |
---|
Speziell im [[gefahrgut|Gefahrgutbereich]] gibt es Schulungsverpflichtungen (u.a. zu finden in 1.3 [[adr|ADR]]). Dazu zählt natürlich zunächst die [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] für [[fahrer|Fahrzeugführer]], aber auch sein [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragter (Gb)]] muss sich schulen lassen. | Speziell im [[gefahrgut|Gefahrgutbereich]] gibt es Schulungsverpflichtungen (u.a. zu finden in 1.3 [[adr|ADR]]). Dazu zählt natürlich zunächst die [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] für [[fahrer|Fahrzeugführer]], aber auch sein [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragter (Gb)]] muss sich schulen lassen. |
| |
Etwas verdrängt werden immer die Schulungsverpflichtungen, die sich für alle anderen Beteiligten etwas verschämt in den einzelnen Regelwerken verstecken. So fordern z.B. [[adr|ADR]] und [[rid|RID]] in 8.2.3 ausdrücklich, dass alle Rechtsunterworfenen aufgabenspezifisch zu schulen sind. Darin eingeschlossen sind auch die meist leider sehr stiefmütterlich behandelten [[fahrer|Fahrzeugführer]] von [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtigen]] Transporten. Dass zu unterlassen, kann übrigens mit unerfreulichen [[bussgeld|Bußgeldern]] geahndet werden. | Etwas verdrängt werden immer die Schulungsverpflichtungen, die sich für alle anderen Beteiligten etwas verschämt in den einzelnen Regelwerken verstecken. So fordern z.B. [[adr|ADR]] und [[rid|RID]] in 8.2.3 ausdrücklich, dass alle Rechtsunterworfenen aufgabenspezifisch zu schulen sind. Darin eingeschlossen sind auch die meist leider sehr stiefmütterlich behandelten [[fahrer|Fahrzeugführer]] von [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtigen]] Transporten. |
| |
| Fehlende Schulungen können übrigens mit unerfreulichen [[bussgeld|Bußgeldern]] geahndet werden. Bei den nicht kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten gehört dann übrigens immer die Untersagung der Weiterfahrt dazu - was eine Umladung oder einen neuen Fahrer vor Ort erforderlich macht. |
| |
Wenn keine definierten Schulungspläne vorliegen (wie z.B. für den Gefahrgutfahrer), muss der Arbeitgeber Schulungen sicher stellen. Dabei gilt: | Wenn keine definierten Schulungspläne vorliegen (wie z.B. für den Gefahrgutfahrer), muss der Arbeitgeber Schulungen sicher stellen. Dabei gilt: |