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schulung

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 Speziell im [[gefahrgut|Gefahrgutbereich]] gibt es Schulungsverpflichtungen (u.a. zu finden in 1.3 [[adr|ADR]]). Dazu zählt natürlich zunächst die [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] für [[fahrer|Fahrzeugführer]], aber auch sein [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragter (Gb)]] muss sich schulen lassen. Speziell im [[gefahrgut|Gefahrgutbereich]] gibt es Schulungsverpflichtungen (u.a. zu finden in 1.3 [[adr|ADR]]). Dazu zählt natürlich zunächst die [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] für [[fahrer|Fahrzeugführer]], aber auch sein [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragter (Gb)]] muss sich schulen lassen.
  
-Etwas verdrängt werden immer die Schulungsverpflichtungen, die sich für alle anderen Beteiligten etwas verschämt in den einzelnen Regelwerken verstecken. So fordern z.B. [[adr|ADR]] und [[rid|RID]] in 8.2.3 ausdrücklich, dass alle Rechtsunterworfenen aufgabenspezifisch zu schulen sind. Darin eingeschlossen sind auch die meist leider sehr stiefmütterlich behandelten [[fahrer|Fahrzeugführer]] von [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtigen]] Transporten. Fehlende Schulungen können übrigens mit unerfreulichen [[bussgeld|Bußgeldern]] geahndet werden.+Etwas verdrängt werden immer die Schulungsverpflichtungen, die sich für alle anderen Beteiligten etwas verschämt in den einzelnen Regelwerken verstecken. So fordern z.B. [[adr|ADR]] und [[rid|RID]] in 8.2.3 ausdrücklich, dass alle Rechtsunterworfenen aufgabenspezifisch zu schulen sind. Darin eingeschlossen sind auch die meist leider sehr stiefmütterlich behandelten [[fahrer|Fahrzeugführer]] von [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtigen]] Transporten. 
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 +Fehlende Schulungen können übrigens mit unerfreulichen [[bussgeld|Bußgeldern]] geahndet werden. Bei den nicht kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten gehört dann übrigens immer die Untersagung der Weiterfahrt dazu - was eine Umladung oder einen neuen Fahrer vor Ort erforderlich macht.
  
 Wenn keine definierten Schulungspläne vorliegen (wie z.B. für den Gefahrgutfahrer), muss der Arbeitgeber Schulungen sicher stellen. Dabei gilt: Wenn keine definierten Schulungspläne vorliegen (wie z.B. für den Gefahrgutfahrer), muss der Arbeitgeber Schulungen sicher stellen. Dabei gilt:
schulung.1745842375.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/04/28 14:12 von admin