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sondervorschrift_274

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 UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, [[fest|fest]], [[n.a.g|n.a.g.]], 9, III UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, [[fest|fest]], [[n.a.g|n.a.g.]], 9, III
  
-ist //irgendein// umweltgefährdender Stoff. Was das genau ist und vor allem, welche Notmaßmahmen erforderlich sind, lässt sich aus dem Stoffnamen nur bedingt ableiten. Daher muss in den Papieren stehen:+ist //irgendein// [[umweltgefaehrdend|umweltgefährdender]] Stoff. Was das genau ist und vor allem, welche Notmaßmahmen erforderlich sind, lässt sich aus dem Stoffnamen nur bedingt ableiten. Daher muss in den Papieren stehen:
  
 UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, n.a.g. **(enthält Zinkoxid)** , 9, III UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, n.a.g. **(enthält Zinkoxid)** , 9, III
  
-Sollte es sich um Gemische mit veränderten Eigenschaften handeln, ist es sogar zulässig, als Gefahrenauslöser Produkte zu benennen, die eine eigene Eintragung in den Regelwerken haben.+Sollte es sich um Gemische mit veränderten Eigenschaften handeln, ist es sogar zulässig, als Gefahrenauslöser Produkte zu benennen, die eine eigene Eintragung in den Regelwerken haben
 + 
 +UN 1987 Alkohole, n.a.g. **(enthält Ethanol, Isopropanol)**, 3, II
  
 ==== Wichtig ==== ==== Wichtig ====
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