tunnelbeschraenkungscode
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- | Der Tunnelbeschränkungscode muss seit dem ADR 2009 in den [[befoerderungspapier|Beförderungspapieren]] als Bestandteil der [[klassifizierung|Klassifizierung]] angegeben werden. Das Durchfahrtverbot gilt ausschließlich für kennzeichnungspflichtige [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]]. Die Beachtung obliegt dem [[fahrer|Fahrer]]. Es gibt kein Berechnungssystem; | + | Der Tunnelbeschränkungscode muss seit dem ADR 2009 in den [[befoerderungspapier|Beförderungspapieren]] als Bestandteil der [[klassifizierung|Klassifizierung]] angegeben werden. Das Durchfahrtverbot gilt ausschließlich für kennzeichnungspflichtige [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]]. Die Beachtung obliegt dem [[fahrer|Fahrer]] |
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