zusammenladung
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| zusammenladung [2024/11/15 17:00] – [Siehe auch] admin | zusammenladung [2025/07/08 16:48] (aktuell) – [Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff] admin | ||
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| ===== Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff ===== | ===== Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff ===== | ||
| - | Auf den [[binnenverkehrstraeger|Binnenverkehrsträgern]] gelten | + | Auf den [[binnenverkehrstraeger|Binnenverkehrsträgern]] gelten |
| Ganz generell gilt: | Ganz generell gilt: | ||
| - | * [[explosion|Explosivstoffe]] untereinander sind grundsätzlich verboten. Nur bestimmte Kombinationen sind zulässig. | + | * [[explosion|Explosivstoffe]] untereinander sind grundsätzlich verboten. Nur bestimmte Kombinationen sind zulässig, abhängig von der [[vertraeglichkeitsgruppe|Verträglichkeitsgruppe]] |
| - | * Explosivstoffe mit anderen | + | * Explosivstoffe mit anderen |
| - | * Gefahrgüter mit [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] Muster 2.3 oder 6.1 ([[giftig|giftig]]) und einige spezielle [[un-nummer|UN-Nummern]] dürfen nicht mit Lebensmitteln zusammen geladen werden. | + | * Gefahrgüter mit [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] Muster 2.3 oder 6.1 ([[giftig|giftig]]) und einige spezielle [[un-nummer|UN-Nummern]] dürfen nicht mit Lebensmitteln zusammen geladen werden. Ein generelles Verbot der Zusammenladung von Lebensmitteln mit Gefahrgütern gibt es nicht. Es empfiehlt sich aber grundsätzlich, |
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zusammenladung.1731686422.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin
