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zusammenladung

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-  * [[explosion|Explosivstoffe]] untereinander sind grundsätzlich verboten. Nur bestimmte Kombinationen sind zulässig.+  * [[explosion|Explosivstoffe]] untereinander sind grundsätzlich verboten. Nur bestimmte Kombinationen sind zulässig, abhängig von der [[vertraeglichkeitsgruppe|Verträglichkeitsgruppe]]
   * Explosivstoffe mit anderen Gefahrgüter sind überwiegend verboten.   * Explosivstoffe mit anderen Gefahrgüter sind überwiegend verboten.
   * Gefahrgüter mit [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] Muster 2.3 oder 6.1 ([[giftig|giftig]]) und einige spezielle [[un-nummer|UN-Nummern]] dürfen nicht mit Lebensmitteln zusammen geladen werden.   * Gefahrgüter mit [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] Muster 2.3 oder 6.1 ([[giftig|giftig]]) und einige spezielle [[un-nummer|UN-Nummern]] dürfen nicht mit Lebensmitteln zusammen geladen werden.
zusammenladung.1731686422.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/11/15 17:00 von admin