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zusammenladung

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   * [[explosion|Explosivstoffe]] untereinander sind grundsätzlich verboten. Nur bestimmte Kombinationen sind zulässig, abhängig von der [[vertraeglichkeitsgruppe|Verträglichkeitsgruppe]]   * [[explosion|Explosivstoffe]] untereinander sind grundsätzlich verboten. Nur bestimmte Kombinationen sind zulässig, abhängig von der [[vertraeglichkeitsgruppe|Verträglichkeitsgruppe]]
-  * Explosivstoffe mit anderen Gefahrgüter sind überwiegend verboten.+  * Explosivstoffe mit anderen Gefahrgütern sind überwiegend verboten.
   * Gefahrgüter mit [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] Muster 2.3 oder 6.1 ([[giftig|giftig]]) und einige spezielle [[un-nummer|UN-Nummern]] dürfen nicht mit Lebensmitteln zusammen geladen werden. Ein generelles Verbot der Zusammenladung von Lebensmitteln mit Gefahrgütern gibt es nicht. Es empfiehlt sich aber grundsätzlich, auf solche Kombinationen zu verzichten.   * Gefahrgüter mit [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] Muster 2.3 oder 6.1 ([[giftig|giftig]]) und einige spezielle [[un-nummer|UN-Nummern]] dürfen nicht mit Lebensmitteln zusammen geladen werden. Ein generelles Verbot der Zusammenladung von Lebensmitteln mit Gefahrgütern gibt es nicht. Es empfiehlt sich aber grundsätzlich, auf solche Kombinationen zu verzichten.
  
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