Beförderer

Gemäß GGVSEB generell derjenige, der mit dem Absender einen Beförderungsvertrag schließt (der Vertrag kann mündlich, z.B. durch eine telefonische Beauftragung erfolgen). Ohne Vertrag ist der Beförderer auch Absender und muss dessen Pflichten mit wahrnehmen.

Zu den Pflichten des Beförderers zählt die Auswahl einer geeigneten Beförderungseinheit, eines geeigneten Fahrers und die Übergabe des Beförderungspapiers an den Fahrer.