Beförderungssicher

Begriff aus der Ladungssicherung. Eine Sendung ist beförderungssicher, wenn sie so auf die Ladefläche verbracht wurde, dass sie während einer normalen Beförderung gegen Kippen, Rutschen oder Herabfallen von der Ladefläche gesichert ist.

Gemäß HGB ist der Absender für die Beförderungssicherheit zuständig und hat zu sorgen für:

Siehe auch

Betriebssicher

Verkehrssicher