Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsmitteln.

Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung können so unterschiedliche Dinge wie Fahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder brennbare Flüssigkeiten sein. Die Betriebssicherheitsverordnung ist seit dem 01. Januar 2003 in Kraft und ersetzt u.a. die Verordnung brennbare Flüssigkeiten.

Der riesige Vorteil der Betriebssicherheitsverordnung ist, dass wenig materielles Recht in ihr beschrieben steht und dem Unternehmer überlassen wird, wie er Sicherheit gewährleistet. Der riesige Nachteil der Betriebssicherheitsverordnung ist, dass wenig materielles Recht in ihr beschrieben steht und dem Unternehmer überlassen wird, wie er Sicherheit gewährleistet.

Es gibt zwar inzwischen eine ganze Menge an entsprechenden technischen Regeln, aber die Hauptverantwortung, ein gutes Konzept zu haben, um die Arbeit sicher zu gestalten, obliegt dem Unternehmer. Eines der wichtigsten Handwerkzeuge dafür ist die Gefährdungsbeurteilung.