Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Durch die (deutsche) ChemVerbotsV wird das Inverkehrbringen von besonders problematischen Gefahrstoffen verboten bzw. stark eingeschränkt. Sie bezieht sich auf Gefahrstoffe, aber auch auf Erzeugnisse, die solche Stoffe freisetzen können (z.B. Möbel, die Formaldehyd freisetzen können).

Siehe auch

→ Sperrung