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Kontrollorgane

In Deutschland dürfen Kontrollen des Güterkraftverkehrs auf die Einhaltung der jeweils relevanten Vorschriften durch folgende Kontrollorgane durchgeführt werden:

Mit den vorgenannten Behördenvertretern kontrollieren gerne auch mal:

Zudem setzen Kontrollorgane neben immer besser ausgebildeten Beamten auch gerne zivile Sachverständige für besondere Themen ein.

In der Kontrolle

Vier grundlegende Ratschläge helfen in jeder Verkehrskontrolle, die Sache zu erleichtern und meistens auch, sie zu beschleunigen:

  1. Bleiben Sie höflich und sachlich. Wer Sie da gerade kontrolliert, macht erst einmal nur seine Arbeit.
  2. Beantworten Sie sachliche Fragen auch sachlich (und gerne gleich wahrheitsgemäß). Aber mit kurzen Antworten. Viele kontrollierte Fahrer reden sich an dieser Stelle gern um Kopf und Kragen. Sehr beliebt ist „Wissen Sie, warum wir Sie anhalten?“. Die Antwort darauf sollte immer „Nein.“ sein und keine Liste der Mängel, die Sie bereits kennen.
  3. Lassen Sie sich Mängel erklären. Wenn Sie wirklch etwas falsch gemacht haben, können Sie noch etwas lernen. Wenn Ihr Gegenüber einem Irrtum aufgesessen ist (sind auch nur Menschen!), können Sie jetzt sachlich darauf hinweisen.
  4. Keine mündliche Anhörung. Wenn Ihnen ein Mangel vorgeworfen wird, insbesondere einer, mit dem Sie nicht einverstanden sind, bestehen Sie auf einer schriftlichen Anhörung. In solchen Fällen wenden Sie sich umgehend (nicht erst, wenn die Anhörung da ist) an Ihren Gefahrgutbeauftragten.

Siehe auch

DVSA