In Deutschland dürfen Kontrollen des Güterkraftverkehrs auf die Einhaltung der jeweils relevanten Vorschriften durch folgende Kontrollorgane durchgeführt werden:
Mit den vorgenannten Behördenvertrtern kontrollieren gerne auch mal:
Zudem setzen Kontrollorgane neben immer besser ausgebildeten Beamten auch gerne zivile Sachverständige für besondere Themen ein.