Auch Container-/ Fahrzeug-Packzertifikat, Container-Packzertifikat, Fahrzeug-Packzertifikat oder einfach Packi. Englisch „packing certificate“.
Dokument für die Beförderung gefährlicher Güter auf See, gefordert vom IMDG-Code. Das Packzertifikat muss für alle Güterbeförderungseinheiten (CTU) auf dem Seeweg erstellt und von der für das Packen verantwortlichen Person unterschrieben werden. Dies gilt ausdrücklich auch für erleichterte Transporte nach dem MoU.
Das Packzertifikat ist üblicherweise Bestandteil der IMO-Erklärung, darf aber auch als eigenständiges Dokument ausgestellt werden. Das ADR verlangt übrigens beim Vorlauf zum Hafen das Mitführen des Packis. Darauf darf wiederum verzichtet werden, wenn das Packi vorab elektronisch an die Reederei gegangen ist.
Einen Vordruck für das Packzertifikat finden Sie in unserem geschützten Kundenbereich.