Änderung des ADR/ RID/ ADN/ IMDG-Codes. Trat am 01. Juli 2001 in Kraft. Neben eher geringen inhaltlichen Änderungen wurde das gesamte Regelwerk neu strukturiert und vor allem die Stoffliste in tabellarischer Form überführt. Die Übergangsfrist betrug 18 Monate. Ziel und Ergebnis der Strukturreform war die Angleichung der Verkehrsträgervorschriften untereinander in struktureller und materieller Hinsicht.
So sind seither die grundlegenden Fundstellen gleicher Sachverhalte in den Regelwerken für Straße, Schiene und Binnenschiff identisch mit dem Seeverkehr. Vor allem Maße und Obergrenzen (wie z.B. für begrenzte Mengen), aber auch die generelle Fundstellensystematik wurden größtmöglichst angeglichen.
Einen eigenen Weg ohne jegliche Harmonisierung gehen weiterhin die Luftfahrer mit ihren IATA-DGR.