Tabelle der begrenzten Mengen

Kein feststehender Begriff, eher irreführende Bezeichnung. Bezieht sich in der Regel auf die Tabelle in 1.1.3.6 ADR, durch die festgestellt werden kann, ob eine Beförderung kennzeichnungspflichtig oder nicht kennzeichnungspflichtig ist.

Der Begriff „begrenzte Menge“ ist allerdings feststehend und anders belegt.