TIR

Transport International des Marchandises par la Route.

Internationales Zollabkommen für den Warentransport auf der Straße. An diesem Zollverfahren können auf Antrag Transporteure teilnehmen. Fahrzeug oder Behälter müssen zollsicher und als solche anerkannt sein. Fahrzeuge, die am Carnet-TIR-Verfahren teilnehmen, müssen mit einer entsprechenden Tafel vorn und hinten gekennzeichnet sein.