In der Regel „die sieben Todsünden“. Ziemlich theatralischer Begriff…
Als die sieben Todsünden im Straßenverkehr gelten:
Für den Verkehrsleiter stellt das Universum ganz besondere Todsünden bereit:
Differenziert wird dann in der EU-Verordnung VO (EU) 2016/403, was ein Verstoß im Sinne der Todsünden genau ist und ob dieser als „sehr schwer (SI)“, „wirklich sehr schwer (VSI)“ oder „unvorstellbar schwer (MSI)“ angesehen werden. Bei Gefahrgutverstößen werden wiederum die Gefahrenkategorien herangezogen. Dabei gilt:
Aus der Schwere der Verstöße, ihrer Häufung und der Grüße des Fuhrparks ergibt sich dann, ab wann die Behörden tätig werden und die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters in Frage stellen.
Die Bibel, aus welcher der oben verwendete Begriff entlehnt ist, setzt die Messlatte für Todsünden etwas höher:
Wir kommen alle in die Hölle.