Tray

Wörtlich „Tablett“ oder „Ablage“.

Verpackungsvariante des Gefahrgutrechts bei Nutzung der Vorschriften für begrenzte Mengen.

Trays bestehen aus einem steifen Boden (z.B. Pappe) und Dehn-oder Schrumpffolie. Mit Trays dürfen Gegenstände oder Innenverpackungen als begrenzte Menge befördert werden. Das max. Bruttogewicht darf dabei 20kg nicht überschreiten.

Details bitte bei den einzelnen Verkehrsträgern beachten!