Wörtlich „Tablett“ oder „Ablage“.
Verpackungsvariante des Gefahrgutrechts bei Nutzung der Vorschriften für begrenzte Mengen.
Trays bestehen aus einem steifen Boden (z.B. Pappe) und Dehn-oder Schrumpffolie. Mit Trays dürfen Gegenstände oder Innenverpackungen als begrenzte Menge befördert werden. Das max. Bruttogewicht darf dabei 20kg nicht überschreiten.
Details bitte bei den einzelnen Verkehrsträgern beachten!