Wenn ein brennbarer flüssiger/ gasförmiger Stoff ein zündfähiges Dampf/ Luftgemisch erzeugt, verbrennt dieses bei Zündung. Innerhalb der Explosionsgrenzen erfolgt diese Verbrennung explosionsartig. Unterhalb der UEG ist das Dampf/ Luftgemisch nicht zündfähig. Die Angabe der Explosionsgrenzen ist in Sicherheitsdatenblättern vorgeschrieben.
Siehe auch → obere Explosionsgrenze