Verkehrsträger

Art der Transportdurchführung.

Derzeit gibt es folgende Verkehrsträger:

Straße, Eisenbahn und Binnenschiff werden in Europa als „Binnenverkehrsträger“ bezeichnet; die Regelwerke sind untereinander vollständig harmonisiert. Somit können Gefahrgüter problemlos von einem auf den anderen Verkehrsträger umgeschlagen werden.

Seerecht und Binnenverkehrsträger sind strukturell gleich und weitgehend harmonisiert. So sind die Nummern von Sondervorschriften oder Verpackungsanweisungen identisch (und dann auch deren Inhalte).

Der Luftverkehr bzw. seine Gefahrgutvorschriften sind leider gänzlich anders strukturiert und fern jeglicher Harmonisierung.

Trivia

→ In der Schweiz werden Hubschrauber und Seilbahnen als eigene Verkehrsträger betrachtet.

→ In den Vereinigten Staaten zählen Pipelines zu den Verkehrsträgern.

→ Am 01. April 2024 wurde auch der Weltraum zum Verkehrsträger erklärt; siehe → ISTODGA