Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF)

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahren beim Lagern und Umgehen mit brennbarer Flüssigkeiten. Trat am 31. Dezember 2002 außer Kraft und wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung ersetzt.

Interessanterweise definiert nur die VbF die Brandklassen (A I, A II, A III, B), auf die u.a. in den Technischen Regeln brennbare Flüssigkeiten Bezug nehmen. Rein juristisch betrachtet gibt es somit keine gültige Rechtsgrundlage mehr für die Einteilung der Brandklassen.