Verwarngeld

Kostenpflichtige erzieherische Maßnahmen, die i.d.R. 35€ nicht übersteigt und direkt vor Ort entrichtet werden darf.

Wird bei Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen, wenn der Verstoß nur gering ist und sich der Betroffene einsichtig zeigt.

siehe auch

Bußgeld