Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Englisch „Authorized Economic Operator (AEO)“. Ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter wird durch den für ihn zuständigen Zoll anerkannt und hat u.a. bei der Zollabwicklung Vorteile. Grundlage der Anerkennung ist ein Sicherheitsprogramm, welches eine sichere Lieferkette ermöglicht (Schutz vor Manipulationen mit vornehmlich terroristischem Hintergrund).

Siehe auch

Reglementierter Beauftragter