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-Dürfen unter Auflagen gemäß §5 [[gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff|GGVSEB]] von der //nach Landesrecht zuständigen Stelle// erteilt werden. Das ist i.d.R. das [[verkehrsministerium|Verkehrsministerium]] des Bundelandes oder eine direkt darunter angesiedelte Behörde. Wechselt leider auch immer mal wieder.+Dürfen unter Auflagen gemäß §5 [[gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff|GGVSEB]] von der //nach Landesrecht zuständigen Stelle// erteilt werden. Das ist [[i.d.r|i.d.R.]] das [[verkehrsministerium|Verkehrsministerium]] des Bundelandes oder eine direkt darunter angesiedelte Behörde. Wechselt leider auch immer mal wieder.
  
 Diese Ausnahmen können für eine Anzahl an Transporten oder einen Zeitraum begrenzt werden. Die Auflagen sollen die Sicherheit des Transportes auf gleichem Niveau halten wie bei vollständiger Einhaltung der Vorschriften. Diese Ausnahmen können für eine Anzahl an Transporten oder einen Zeitraum begrenzt werden. Die Auflagen sollen die Sicherheit des Transportes auf gleichem Niveau halten wie bei vollständiger Einhaltung der Vorschriften.
ausnahme.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/29 15:16 von admin