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AwSV

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Deutsche Verordnung, die EU-Recht umsetzt. Bezieht sich auf ortsfeste Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. „Umgang“ in diesem Sinne ist nicht das Abfüllen oder Behandeln, sondern auch das Lagern.

Siehe auch

WGK

awsv.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/04 11:32 von admin