awsv
AwSV
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Deutsche Verordnung, die EU-Recht umsetzt. Bezieht sich auf ortsfeste Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. „Umgang“ in diesem Sinne ist nicht das Abfüllen oder Behandeln, sondern auch das Lagern.
Siehe auch
→ WGK
awsv.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/04 11:32 von admin