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baumusterzulassung

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Baumusterzulassung

Offizielle Zulassung einer Verpackung für Gefahrgut.

Für die Zulassung werden Baumuster den vorgeschriebenen Prüfungen unterzogen. Die Geltungsdauer einer Baumusterzulassung erfolgt zeitlich befristet. Die Zulassung erlaubt dem Hersteller die Produktion der zugelassenen Verpackung. Wird ausgestellt durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Die Baumusterzulassung enthält entscheidende Hinweise für den Verpacker, welche Produkte in die Verpackung eingefüllt werden dürfen und welche nicht.

Siehe auch

Konformität

Konformitätserklärung

→ Konformitätsbescheinigung

baumusterzulassung.1637851160.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/11/25 15:39 von admin