berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
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====== Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG) ====== | ====== Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG) ====== | ||
- | Deutsches Gesetz zur Umsetzung von [[EU|EU]]-Vorgaben. Seit dem 10. September 2009 muss jeder Neueinsteiger | + | Deutsches Gesetz zur Umsetzung von [[EU|EU]]-Vorgaben. Seit dem 10. September 2009 muss jeder Neueinsteiger |
- | Sowohl die durch Grundlehrgang als auch durch Fortbildung erlangte Qualifikation wird im Führerschein eingetragen. | + | Sowohl die durch Grundlehrgang als auch durch Fortbildung erlangte Qualifikation wird im Führerschein eingetragen |
- | Die Fortbildung ist alle fünf Jahre zu verlängern. Sie besteht aus fünf Unterrichtseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtsstunden. Im deutschen Sprachraum hat sich dafür der Begriff "// | + | Die Fortbildung ist alle fünf Jahre zu verlängern. Sie besteht aus fünf Unterrichtseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtsstunden. Im deutschen Sprachraum hat sich dafür der Begriff "// |
==== Siehe auch ==== | ==== Siehe auch ==== | ||
- | → Berufs | + | → [[berufskraftfahrer|Berufskraftfahrer]] |
berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.1698863708.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/11/01 19:35 von admin