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ex-schutz

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ex-Schutz

Technischer Schutz von Werkzeug, elektrischen Geräten und Leitungen, um die Zündung explosionsfähiger Dampf-Luft-Gemische zu verhindern. Wird meist durch besondere Kapselung der Leitungen und Schalter erreicht. Geräte, die über diesen Schutz verfügen, tragen das „ex-Zeichen“ (siehe rechts).

Werkzeuge können aus Metallen hergestellt werden, die „nicht funkenreißend“ sind. Dazu zählen Aluminium und bestimmte Bronze-Legierungen.

Entgegen landläufiger Meinungen müssen die tragbaren Beleuchtungsgeräte und Warnblinkleuchten, die im Unfallmerkblatt für Gefahrguttransporte vorgeschrieben sind, nicht über einen ex-Schutz verfügen. Das ADR kennt nicht einmal den Begriff.

Allerdings fordern viele Verlader den ex-Schutz dennoch, daher kann es trotzdem sinnvoll sein, eine solche Handlampe an Bord zu haben (seufz :-().

ex-schutz.1740663519.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/02/27 14:38 von admin