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ex_iii-fahrzeug

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 Fahrzeuge mit einer EX/III-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. [[abv|ABV]] oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen EX/III-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien, Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Im Gegensatz zum EX/II-Fahrzeug muss das EX/III höhere Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Ausrüstung erfüllen und mit einem [[retarder|Retarder]] ausgestattet sein. Fahrzeuge mit einer EX/III-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. [[abv|ABV]] oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen EX/III-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien, Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Im Gegensatz zum EX/II-Fahrzeug muss das EX/III höhere Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Ausrüstung erfüllen und mit einem [[retarder|Retarder]] ausgestattet sein.
  
-Siehe auch+==== Siehe auch ====
  
 → [[AT-Fahrzeug|AT-Fahrzeug]] → [[AT-Fahrzeug|AT-Fahrzeug]]
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