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Fahrzeuge mit einer EX/III-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. [[abv|ABV]] oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen EX/III-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien, Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Im Gegensatz zum EX/II-Fahrzeug muss das EX/III höhere Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Ausrüstung erfüllen und mit einem [[retarder|Retarder]] ausgestattet sein. | Fahrzeuge mit einer EX/III-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. [[abv|ABV]] oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen EX/III-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien, Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Im Gegensatz zum EX/II-Fahrzeug muss das EX/III höhere Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Ausrüstung erfüllen und mit einem [[retarder|Retarder]] ausgestattet sein. |
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Siehe auch | ==== Siehe auch ==== |
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