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IPPC

International Plant Protection Convention“. Internationales Abkommen zum Schutz von Pflanzen vor Schädlingen.

Ziehlt u.a. auf Paletten, Kisten und Staumittel aus Holz ab, durch die Schädlinge eingeschleppt werden können. Daher muss Holz, das auf Reisen geht, nach den IPPC-Standards behandelt werden (i.d.R. durch Erhitzen oder Begasungsmittel, siehe → ISPM15). Der Nachweis wird durch einen Stempel/ Branding auf dem Holz nachgewiesen. In der stilisierten Kornähre finden sich die Buchstaben „IPPC“.

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