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kontrollorgane

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Kontrollorgane

In Deutschland dürfen Kontrollen des Güterkraftverkehrs auf die Einhaltung der jeweils relevanten Vorschriften durch folgende Kontrollorgane durchgeführt werden:

  • Polizei der Länder
  • Bundespolizei
  • Zoll

Mit den vorgenannten Behördenvertretern kontrollieren gerne auch mal:

  • Arbeitsamt
  • Berufsgenossenschaften
  • Gewerbeaufsicht

Zudem setzen Kontrollorgane neben immer besser ausgebildeten Beamten auch gerne zivile Sachverständige für besondere Themen ein.

kontrollorgane.1733906194.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin