reisender
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Reisender
Der Reisende im Eisenbahnverkehr hat tatsächlich Pflichten in der GGVSEB genannt. Unabhängig von der Frage nach privater Reise oder gewerblichem Transport hat der Reisende die Bestimmungen des RID hinsichtlich des Handgepäcks oder aufgegebenen Gepäcks und darin enthaltener Gefahrgüter zu beachten.
Siehe auch → Fahrgäste
reisender.1606594098.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/28 21:08 von admin